WindAcoustics  UG (haftungsbeschränkt)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 28. August 2020 [pdf]

1. Geltungsbereich

Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und andere Leistungen, es sei denn, dass abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind. Sie gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

2. Angebot, Angebotsunterlagen und Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind einen Monat gültig und freibleibend der Lieferbarkeit, sofern sie nicht als Festangebot bezeichnet sind.

2.2 An sämtlichen von uns im Rahmen der Angebotslegung überlassenen Unterlagen wie Angeboten, Beschreibungen und Zeichnungen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.

2.3 Der Vertrag kommt erst mit und nach Maßgabe des Inhaltes der schriftlichen Auftragsbestätigung von WindAcoustics UG (haftungsbeschränkt) zu Stande.

2.4 Prospekte und Werbungsaussagen welcher Art auch immer, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Leistungsangaben aller Art, Maße, Gewichte und Verbrauchsangaben sind annähernd, beinhalten keine Zusicherung oder Garantiezusage und können verbindlicher Vertragsbestandteil nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch WindAcoustics UG (haftungsbeschränkt) werden.

2.5 Wir sind berechtigt, die Produkte laufend weiterzuentwickeln. Abweichungen des gelieferten gegenüber dem bestellten Produkt sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Das Einverständnis des Kunden mit der Abweichung wird unterstellt, wenn der Kunde nicht innerhalb von fünf Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich widerspricht.

3. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, die jeweils vom Vertragspartner im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich gemachten Informationen vertraulich zu behandeln und sie an Dritte nur mit Zustimmung des mitteilenden Vertragspartners weiterzuleiten. Dies gilt auch für das Angebot oder Teile des Angebots von WindAcoustics UG (haftungsbeschränkt). Die Vertragspartner verpflichten sich auch über die Vertragsdauer hinaus oder wenn der Vertrag nicht zustande gekommen ist, alle ihnen jeweils von der anderen Partei mitgeteilten Informationen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln und keiner dritten Partei zugänglich zu machen. Sofern nichts Weiteres vereinbart wird, können Dokumente auch mittels E-Mail versandt werden.

4. Termine, Lieferung und Rechnung

4.1 Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Teillieferungen sind zulässig und beenden den Lieferverzug.

4.2 Die Einhaltung der vereinbarten Termine steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung sowie Klärung aller technischen Fragen, insbesondere dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten erfüllt hat. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir so bald als möglich mit.

4.3 Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Ziffer 11.

4.4 Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch per E-Mail.

5. Honorar, Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltung

5.1 Das vereinbarte Honorar versteht sich netto ab Werk ohne Verpackung, Fracht, Versicherung und Zustellungsgebühren (diese werden gesondert in Rechnung gestellt), zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die gültige Umsatzsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

5.2 Ist das Projekt nach Zeitabschnitten bemessen, so ist die Vergütung nach dem Ablauf der jeweiligen Zeitabschnitte zu entrichten.

5.3 Wir sind darüber hinaus berechtigt, für vertragsgemäß erbrachte Leistungen Abschlagszahlungen zu verlangen.

5.4 Das Recht mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.5 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.6 Der Kaufpreis ist ohne Abzug sofort ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

5.7 Der Vertragspartner kommt gegenüber WindAcoustics UG (haftungsbeschränkt) ohne gesonderte Mahnung bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums in Verzug. Für den Fall des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz und mindestens 8 % zu fordern, soweit wir nicht höhere Verzugszinsen mit dem Besteller vereinbart haben. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

5.8 Befindet sich der Vertragspartner nach diesen Bestimmungen in Verzug, muss WindAcoustics UG (haftungsbeschränkt) ihm keine Nachfrist setzen, um vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen.

5.9 Bei serverbasierten Softwarelösungen ist WindAcoustics UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen den Datenserver bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren. Dies erfolgt aber nur nach vierzehntägiger vorheriger Ankündigung. Nach erfolgter Zahlung inklusive Verzugszins wird der Server wieder freigegeben.

6. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns Eigentum und Nutzungsrechte am Vertragsgegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher, auch den künftig entstehenden Forderungen gegen den Auftraggeber vor.

7. Urheber- und Nutzungsrechte

Die Urheberrechte an Programmen und Algorithmen verbleiben bei WindAcoustics UG (haftungsbeschränkt). Die Weitergabe an Dritte sowie die Mehrfachverwendung der Programme durch den Auftraggeber ist unzulässig.

8. Schulungen

8.1 Anmeldung Nach der Anmeldung zu einer Schulung erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung. Da alle Kurse über eine Teilnehmerbegrenzung verfügen, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Schutz Ihrer Daten gegenüber Dritten ist gewährleistet. Ihre Angaben einschließlich der Adressdaten werden bei der WindAcoustics UG (haftungsbeschränkt) ausschließlich für den internen Gebrauch gespeichert. Der Nutzung dieser Daten, beispielsweise zum Zweck der Werbung, kann jederzeit widersprochen werden.

8.2 Absagen Erfolgt ein Rücktritt von einer Anmeldung bis 30 Tage vor einem Training, werden keine Kosten berechnet. Im Falle einer späteren Absage stellen wir die volle Kursgebühr in Rechnung. Wir behalten uns unsererseits vor, bei nicht ausreichender Beteiligung den Termin abzusagen. Diese Information geht Ihnen bis spätestens fünf Tage vor Beginn des Trainings zu.

8.3 Abweichungen Wir behalten uns vor, Terminverschiebungen vorzunehmen und Kursinhalte an die jeweiligen Anforderungen anzupassen.

9. Gewährleistung

Für die Verträge zwischen WindAcoustics UG (haftungsbeschränkt) und dem Auftraggeber finden die Regelungen des Dienstvertrages gemäß §§ 611 ff. BGB Anwendung. Soweit unsere Leistungen aufgrund besonderer Vereinbarung als werkvertragliche Leistung geschuldet werden, finden bei Mängeln die betreffenden Regelungen des Werkvertrages gemäß §§ 631 ff. BGB nach Maßgabe der Absätze 9.1 bis 9.7 Anwendung.

9.1 Wir übernehmen die Gewähr dafür, dass unsere Leistungen zum Zeitpunkt der Erbringung den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

9.2 Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die Mängel rechtzeitig rügt. § 377 HGB findet entsprechend Anwendung.

9.3 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit und nicht für Dienstleistungen wie z. B. Übersetzungen jeder Art, Korrekturen jeder Art, Lektorate jeder Art u. ä.

9.4 Ein Anspruch des Auftraggebers ist ferner ausgeschlossen für Schäden, die durch die Messverfahren bedingt sind, z. B. Anregung durch Lautsprecher oder Hammerwerk, oder durch ordnungsgemäße Inbetriebnahme von haustechnischen Anlagen oder solche, die durch Maßnahmen des Auftraggebers bzw. Dritter zum Zwecke der Prüfungen entstehen.

9.5 Wir behalten uns die Entscheidung vor, Gewährleistung durch Nachbesserung oder durch Neulieferung zu leisten. Sind wir zur Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, insbesondere wenn sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen verzögert, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf unser Verlangen in angemessener Frist zu erklären, ob er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht. Das Rücktrittsrecht kann nur bei einem erheblichen Mangel ausgeübt werden. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Auftraggeber den Rücktritt nicht spätestens 14 Tage nach Erhalt der Mitteilung über die Ablehnung oder das Fehlschlagen der Nacherfüllung erklärt.

9.6 Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Auftraggeber seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.

9.7 Die Haftung für Schadenersatzansprüche richtet sich nach Ziffer 11.

10. Gewährleistung bei Rechtsmängeln

Bei einem Rechtsmangel aufgrund der Verletzung von Schutzrechten Dritter haften wir nur, wenn diese Rechte in der Bundesrepublik Deutschland bestehen, der Auftraggeber die geschuldete Leistung vertragsgemäß benutzt und insoweit von dem Dritten berechtigterweise in Anspruch genommen wird und der Auftraggeber WindAcoustics UG (haftungsbeschränkt) unverzüglich schriftlich informiert hat.

11. Gesamthaftung

11.1 Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Soweit uns kein vorsätzliches Verhalten angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

11.2 Bei einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Auch in diesem Fall ist unsere Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn es sich um eine Pflicht handelt, auf deren Erfüllung der Auftraggeber vertraut hat und auch vertrauen durfte.

11.3 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung aus Vertrag und Delikt für Sach- und Vermögensschäden begrenzt auf die Höhe unseres Honorars des betreffenden Vertrags bzw. Vertragsteils. Die Haftungssumme beträgt jedoch mindestens 1.000 €.

11.4 Der Ausschluss oder die Begrenzung unserer Haftung, der Haftung unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gilt nicht für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ebenso uneingeschränkt haften wir bei Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, abzusichern, sowie wenn der Schaden auf einem Umstand beruht, für den wir eine Garantie übernommen haben. Uneingeschränkt haften wir ferner bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleibt ferner eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB. Die uneingeschränkte Haftung im in diesen AGBs verwendeten Sinne bedeutet Haftung bis zur durch unsere Berufshaftpflichtversicherung abgedeckten Summe.

11.5 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist im Übrigen die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

11.6 Gleiches gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss.

11.7 Für den Fall des Aufwendungsersatzes, mit Ausnahme des Aufwendungsersatzes nach §§ 439 II BGB, gelten Ziffern 11.1 bis 11.5 entsprechend.

11.8 Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11.9 Bei Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den tatsächlichen Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen.

11.10 Die Haftung für Datenverlust ist vielmehr auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. tägliche Sicherungskopien) eingetreten wäre. Sie verpflichten sich, vor der Anwendung der durch uns gelieferten Waren und Leistungen selbst durch eine Datensicherung Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

11.11 Bei allen Softwareprodukten ist für die ordnungsgemäße Anwendung, Überwachung und die Folgen der Benutzung allein der Kunde verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Aufzeichnung von Transaktionen, Herstellung von Wiederherstellungsroutinen für den Fall einer Fehlfunktion der Software sowie Sicherungsmaßnahmen gegen Datenverlust.

11.12 Programmfehler in gelieferter Software, die vom Kunden festgestellt und WindAcoustics UG (haftungsbeschränkt) gegenüber innerhalb von sechs Monaten nach Programmübergabe schriftlich mitgeteilt werden, werden kostenfrei nach Terminabsprache mit dem Kunden beseitigt. Dabei kann es notwendig sein, dass kurzzeitig die Hardware des Kunden zum Erbringen der Garantieleistung kostenlos zur Verfügung gestellt werden muss. Werden am Programm Änderungen vom Kunden vorgenommen und führt dies zu Fehlern, so erlischt die Gewährleistung. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, etwa für Verzug, für mittelbare oder unmittelbare Schäden sowie für Drittschäden werden ausgeschlossen. Die Haftung wird maximal begrenzt auf den Kaufpreis.

11.13 Bei Ausfall von Mess-/Analysegeräten oder Mess-/Analyse-Software wird keine Haftung für mögliche Schäden übernommen, die durch die Nichterhebung der Messdaten im Ausfallzeitraum entstehen.

11.14 Werden wir durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, unverschuldete Umstände wie z. B. veränderte behördliche Genehmigungs- oder Gesetzeslage, innere Unruhe, Betriebsstörungen, Erkrankungen, Streiks, Aussperrung, Unterbleiben oder Verzögerung der Eigenbelieferung durch Zulieferer oder Subunternehmer an der rechtzeitigen Erfüllung gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist um den zur Beseitigung des Hinderungsgrundes notwendigen Zeitraum und um eine angemessene Anlaufzeit. Wird uns durch solche Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Dauert die Behinderung mehr als zwei Monate an, können wir vom Vertrag zurücktreten; das gleiche Recht hat der Kunde wenn ihm die weitere Abnahme infolge der Verzögerung unzumutbar geworden ist. Wir werden bei Eintritt solcher Umstände unverzüglich benachrichtigen.

12. Verjährung

12.1 Die Ansprüche des Auftraggebers, aus welchen Rechtsgründen auch immer, verjähren, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von sechs Monaten ab Lieferung des Vertragsgegenstandes.

12.2 Für Schadenersatzansprüche nach Ziffer 11.4 gelten die gesetzlichen Fristen. Dasselbe gilt für Mängelansprüche, bei denen das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Das betrifft Bauwerke sowie Sachen für Bauwerke nach § 438 I Nr. 2 BGB, ferner Rückgriffsansprüche nach § 479 BGB und Ansprüche wegen Baumängeln nach § 634a I BGB.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB nichtig sein oder werden, bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die den berechtigten Interessen der Vertragspartner am besten gerecht wird.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

14.1 Sofern sich aus der vertraglichen Vereinbarung nicht anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

14.2 Für Verträge mit Vollkaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtsstand München vereinbart.

14.3 Für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) maßgebend. Für alle Auslandsgeschäfte mit WindAcoustics UG (haftungsbeschränkt) gelten die deutschen Außenwirtschaftsbestimmungen.